AGB AL Oiltrans GmbH - AL Oiltrans, Annette Lang

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Firma AL Oiltrans GmbH, Beurener Straße 7, 72226 Simmersfeld-Ettmannsweiler

 

1. Geltungsbereich

 
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkaufs-, Liefer- und sonstige Geschäfte der AL Oiltrans. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Regelungen entgegenstehen, haben keine Wirkung.

 

2. Lieferzeit — Liefermenge — Gefahrübergang

 
(1) Lieferzeitangaben von Al Oiltrans sind grundsätzlich keine Fixtermine. Teillieferungen sind, soweit dem Kunden zumutbar, zulässig.
 
(2) Der Kunde hat für die rechtzeitige Bereitstellung von Verbindungen und Anschlüssen Sorge zu tragen, bei der Abnahme mitzuwirken und AL Oiltrans rechtzeitig auf erschwerte Auslieferungsverhältnisse hinzuweisen.
 
(3) Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, ist das bei der Lieferstelle ermittelte und auf dem Lieferschein vermerkte Gewicht oder Volumen der Ware maßgebend. Mit Unterzeichnung des Lieferscheins genehmigt der Kunde die gelieferte Menge und erklärt diese für vertragsgemäß.

 

3. Selbstbelieferung

   
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von AL Oiltrans. Ist die Nichtlieferung von AL Oiltrans nicht zu vertreten, insbesondere auch bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, berechtigen diese zum Rücktritt von nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hieraus nicht ableiten. In diesen Fällen wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine Gegenleistung wird unverzüglich rückerstattet.
 

 

4. Zahlungsbedingungen

 
Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Lieferung ohne Abzug fällig. Skontoabzüge sind nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von AL Oiltrans ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Eigentumsvorbehalt

 
AL Oiltrans behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Wird die Ware mit anderen, AL Oiltrans nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwirbt AL Oiltrans an der vermischten Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von AL Oiltrans gelieferten Ware zur vermischten oder vermengten Ware. AL Oiltrans ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

6. Sonstiges

 
(1) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Liefervertrag ist, wenn der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von AL Oiltrans. AL Oiltrans ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.
 
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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